So qualifizieren Sie sich als Rentner für die Energiepauschale
Während zuvor auch für Rentner eine steuerpflichtige Erwerbstätigkeit zum Erhalt der Energiepauschale nachgewiesen werden musste, entfällt diese Bedingung ab dem 1. Dezember 2022. Die Energiepauschale erhalten Sie nun auch, wenn Sie Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Altersversicherung der Landwirte haben. Der Anspruch muss am 01. Dezember bestehen. Dabei ist es nicht relevant, ob der Anspruch befristet oder unbefristet besteht. Die Pauschale wird Ihnen einmalig ausgezahlt, unabhängig davon, wie viele Rentenansprüche Sie beziehen. Voraussetzung ist zudem ein gültiger Wohnsitz in Deutschland. Falls Sie sich unsicher sind, ob Sie sich für die Energiepauschale qualifizieren, können Sie sich an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales von montags bis donnerstags von 08:00 bis 20.00 Uhr unter der Telefonnummer 030221911001 wenden.
Die Auszahlung der Energiepauschale erfolgt über die Deutsche Rentenversicherung
Sie qualifizieren sich für die Energiepauschale? Dann werden Sie die Einmalzahlung automatisch am 15. Dezember 2022 über die Deutsche Rentenversicherung ausgezahlt bekommen. Ein zweiter Auszahlungstermin ist für Anfang Januar vorgesehen. Dieser Auszahlungstermin wird für Sie relevant, wenn Sie erstmals Ende Dezember eine Rente beziehen. Auch diese Auszahlung erfolgt automatisch über die Deutsche Rentenversicherung. Falls Sie sich für die Pauschale qualifizieren, allerdings keine automatische Auszahlung erhalten haben, können Sie einen Antrag auf Nachzahlung stellen. Unabhängig davon, über welche Rentenzahlstelle Sie Ihre Rente beziehen, steht Ihnen der Antrag vom 09. Januar 2023 bis 30. Juni 2023 bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, 44781 Bochum, zur Verfügung.