Kosten der Vollzeitbetreuung bei Ihnen zuhause in ganz Deutschland

Die Kosten der 24h Altenpflege

Die 24h Altenpflege zuhause durch unsere Pflegekräfte bringt einen Kostenvorteil gegenüber etablierten Formen der Altenpflege mit sich und garantiert eine 1:1-Betreuung. Diese Möglichkeit, Leistungen aus der Pflegeversicherung zu beziehen, bietet Ihnen vor allem:

Je nach Pflegegrad bekommen pflegebedürftige Menschen oder Ihre Pflegepersonen monatlich einen bestimmten Betrag über ihre Kranken- bzw. Pflegekasse zur Verfügung gestellt.

Einmal im Jahr zahlt die Pflegekasse für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen 1.612 € — vorausgesetzt, die Pflege besteht seit mindestens sechs Monaten.

Sie ist eigentlich für die kurzzeitige Unterbringung in einem Pflegeheim gedacht. Wer dies nicht in Anspruch nimmt, kann sich jedoch die Hälfte davon, derzeit 806 €, auf die Verhinderungspflege aufschlagen lassen. Somit erhöht sich der Betrag auf 2.418 €.

Die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen können dann in Anspruch genommen werden, wenn zuhause gepflegt sowie betreut wird und die zu betreuende Person den Pflegegrad 1-5 hat. Pflegebedürftige erhalten ab dem 01.01.17 einen einheitlichen Betrag in Höhe von monatlich 125 €, der zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden kann, um z. B. Einkaufdienst, Begleitung zum Arzt oder während der Betreuung die Freizeit für die 24-Stunden-Betreuungskraft abzudecken. Der Betrag kann nicht als Geldleistung ausbezahlt werden, sondern kann z. B. für die Kurzzeitpflege / Tagesbetreuung auch für den Einkaufsdienst verwendet werden. Achtung, Restbeträge aus dem Budget der zusätzlichen Betreuungs- / Entlastungsleistungen, die am Ende eines Kalenderjahres noch nicht verbraucht sind, können in das Folgejahr übertragen und genutzt werden. Die Ansprüche aus dem Jahr 2020 können bspw. noch bis zum 30.06.2021 genutzt werden. Lassen Sie Ihre Leistungen nicht verfallen! Ihre Pflegekasse kann Ihnen Auskunft darüber geben, welche Ansprüche konkret verfügbar sind.

Als haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie die Betreuungskosten bei Ihrer jährlichen Einkommenssteuer absetzen. Der Gesamtbetrag hierfür beläuft sich auf 4.000 €. Sie können sich diesen Betrag im Ganzen bei der Einkommenssteuer ausbezahlen lassen oder auch monatlich als Freibetrag über 333,33 € eintragen lassen. Wichtig hierfür ist, dass alle Quittungen und Rechnungen, die während der Betreuungszeit anfallen, bei Ihrem zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Selbstverständlich können Sie sich den Freibetrag nur eintragen lassen, wenn ihre monatliche Lohnsteuer höher ist als der Freibetrag. Mehr dazu im EStG § 35a.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI) Pflegegrad 1-5: 40 € monatlich.

Die Zuschüsse der Pflegekassen für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen werden ohne einen Eigenanteil in Höhe von bis zu 4.000 € gewährt z. B. Badumbau, Treppenlift und Elektromobil. Ungenutzte Förderungen verfallen nicht, sondern können für zusätzliche Maßnahmen genutzt werden. In der Preisliste wird nochmals alles übersichtlicher aufgeführt und als Beispiel berechnet. Diese Preise sind als Richtlinie gedacht, werden individuell abgesprochen und können von den in der Liste aufgeführten Preisen abweichen. Nach Vertragsunterzeichnung beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage. Im Fall eines Krankenhaus- oder Reha-Aufenthaltes oder aus einem anderen wichtigen Grund wird diese um 14 Tage verlängert, da Ihnen ein Recht auf eine Pausierung des Vertrages zusteht.

Lassen Sie sich jetzt alles genauer von uns erklären und rufen Sie an.